Am 26.11.2020 wurden von Bundesregierung und Ländern beschlossen, das in Einkaufsstätten ab 801 qm Verkaufsfläche sich künftig nur noch eine Person auf 20 qm aufhalten, darf. Für Läden bis zu 800 qm gilt weiterhin die bisherige Vorgabe von einer Person pro 10 qm. Die Verlängerung ist rein formal bis zum 20. Dezember festgelegt. Die Maßnahmen werden danach bis Anfang Januar verlängert. [show_more color=“#000000” align=“left“ more=weiterlesen… less=…weniger]
Anlässlich der Ausbreitung des Corona-Virus stellt der Bundesverband Naturkost Naturwaren BNN Interessierten wichtige Informationen zur Verfügung, um im Geschäftsalltag angemessen auf das Virus reagieren zu können. Welche Maßnahmen man gerade im Bioladen befolgen sollte, kann man hier erfahren. Wie die Corona-Maßnahmen im Detail aussehen, erfahren Sie in der neuen Beschlussfassung von Bund und Ländern zur Bekämpfung der zweiten Coronavirus-Welle.
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