Mehrwertsteuersenkung

Zum 1. Juli müssen Sie an allen Kassen die Mehrwertsteuer von 7% auf 5% und von 19% auf 16% senken! Alle BioOffice-User finden hier die Anleitung dazu.

Denken Sie auch an die Mehrwertsteuer-Senkung ab 1.7. in Ihrem Bistro!
Egal, ob der Kunde sein Essen vor Ort oder außer Haus verzehrt, gelten für Speisen ab jetzt 5% Mwst.!

Was tun mit den Endverbraucherpreisen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Sie behalten Ihre VK-Preise bei.
Eine Verpflichtung zur Weitergabe der Senkung gibt es nicht. Sie haben auf der einen Seite zwar einen höheren Gewinn, auf der anderen Seite besteht jedoch das Risiko, dass Ihre Kunden die alten Preise nicht mehr akzeptieren. [show_more color=“#000000” align=“left“ more=weiterlesen… less=…weniger]

2. Sie preisen alle Artikel Ihres Ladens mit 7 % Mwst. um 1,9 % runter, alle Produkte mit 19 % um 2,5 % runter.
BioOffice Kunden finden dazu im Download-Bereich ein Tool „Kalkulationstool WUMMS“. Lesen Sie genau die Handreichung zu diesem Tool.
Bedenken Sie auch, dass bei einem Preis um die 2,-€ der Preis nur um wenige Cent sinkt, es also vom Kunden außer, dass es ein ungerundeter Preis ist, kaum wahrnehmbar ist.
Einige Läden stecken keine neuen Etiketten, sondern informieren die Kunden offensiv über ihre Preissenkung, auf den Etiketten bleiben die höheren Preise.

3. Wir empfehlen das Aufspielen des neuen Upgrades für BioBill.
Es ist kostenpflichtig und für die dauerhafte Aktualisierung der Software der nächste Schritt.
Dieses Upgrade 4 bietet die Möglichkeit die Mehrwertsteuerdifferenz auf dem Bon auszuweisen. So müssen keine weiteren Anpassungen der Bruttopreise vorgenommen werden. Die genaue Anleitung finden Sie auf der BioOffice-Webseite im Downloadbereich.Einige Läden stellen im Laden eine Spendenbox auf. Die Kunden können entscheiden, ob sie den ausgewiesenen Betrag der Mehrwertsteuersenkung spenden wollen, z.B. für kulturelle Einrichtungen, die besonders unter der Coronazeit gelitten haben. Zur Information der Kunden können Sie hier Plakate herunterladen: Mehrwertsteuersenkung als Rabatt auf dem Kassenbon und Mehrwertsteuerrabatt als Spende.

4. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, einer Rabattierung des Einkaufs auf die Einzelartikel am Ende des Gesamtbons um z.B. 2 % vorzunehmen.
Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Rabattierung der Einzelartikel der Bon doppelt so lang wird und bei bereits gegebenen Rabatten (Mitarbeiter, Kistenrabatte etc.) keine zusätzlichen Rabatte addiert werden. Auch werden keine Artikel berücksichtigt, die auf nicht rabattfähig gesetzt sind.

 

Weiter Infos sind zu finden bei BioOffice.
Hier finden Sie eine informative Handreichung von DIE REGIONALEN

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