Ziel frühzeitig erreicht: Landtag beschließt Gesetzesänderungen für mehr Natur- und Artenschutz: Weiterführung nicht mehr notwendig
Der niedersächsische Landtag hat am 10. November einstimmig das Gesetzespaket zum sogenannten Niedersächsischen Weg beschlossen. Grünland und artenreiche Wiesen sowie Gewässerrandstreifen werden künftig besser geschützt, der Pestizideinsatz in wichtigen Naturbereichen wird verboten, der Wiesenvogelschutz wird ausgeweitet, heimische Baumarten gefördert und der Anteil des Ökolandbaus gesteigert. [show_more color=“#000000” align=“left“ more=weiterlesen… less=…weniger]
Ohne das Volksbegehren hätte es diese Beschlüsse nie gegeben. Dank des Volksbegehrens gibt es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Es ist ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mitträgt, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt hat.

Bis zum 1. November wurden 138.118 gültige Unterschriften abgegeben – mehr als fünfmal soviel wie in der ersten Phase eines Volksbegehrens erforderlich. Aufgrund der nun beschlossenen Gesetze hat der Initiatorenkreis entschieden, die Zulassung für die zweite Phase nicht zu beantragen und das Volksbegehren damit einzustellen. [/show_more]

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