Zwar hat die Agrarministerkonferenz (AMK) der Bundesländer eine gemeinsame Position gefunden, nach der die jährlich sechs Milliarden Euro an EU-Agrarsubventionen künftig auf die erste Säule (Direktzahlungen) und die zweite Säule (Agrarumweltmaßnahmen) verteilt werden sollen. Doch auch wenn man mit seinen Positionendeutlich über die Vorschläge der Bundesagrarministerin Julia Klöckner hinaus hinausgegengen ist, blieben sie weit hinter den Forderungen von Bio- und Umweltverbänden zurück. Entsprechend fielen die Reaktionen aus.
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Die wichtigsten Beschlüsse:
- Von den 4,9 Milliarden Euro in der 1. Säule sollen 2023 zehn Prozent zu den 1,1 Milliarden Euro der zweiten Säule verschoben werden. Dieser Anteil soll bis 2026 auf 15 Prozent steigen.
- Von den verbleibenden Geldern der ersten Säule werden 25 Prozent an Öko-Regelungen, die Eco-Schemes, geknüpft. Dazu zählen etwa der Anbau von Eiweißpflanzen, das Anlegen von Blühstreifen oder die Weidehaltung.
- Hinzu kommen noch die sogenannten Konditionalitäten, also Umweltbedingungen, die die Betriebe auf jeden Fall einhalten müssen, etwa, dass sie drei Prozent ihrer Flächen brachlegen, um die Artenvielfalt zu fördern.
- Von den verbleibenden Direktzahlungen werden zwölf Prozent auf die ersten 100 Hektar verteilt, was kleinere Betriebe etwas bevorzugt. Kappungen für Großbetriebe lehnten die Agrarminister ab.
den kompletten Bericht kan man auf Biohandel.de nachlesen
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