Im deutschen Öko-Landbaugesetz (ÖLG) werden alle Details und Zuständigkeiten geregelt, für die laut EU-Öko-Recht die jeweiligen Mitgliedsstaaten verantwortlich sind. Mit der neuen EU-Öko-Verordnung, die Anfang 2022 in Kraft tritt, musste auch das Ökolandbaugesetz überarbeitet werden. Unter anderem wird hier festgehalten, wer Kontrollstellen zulässt und überwacht, wie Gastronomie und Einzelhandel zertifiziert werden und welche Strafen verhängt werden, wenn jemand das Öko-Recht missachtet.

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Die Branche ist zufrieden

Der Dachverband Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zeigt sich zufrieden: Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW kommentiert: „Der Antrag zum Ökolandbaugesetz von Unions- und SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag sorgt für entscheidende Verbesserungen. Der Gesetzestext, der jetzt vorliegt, stärkt das bewährte, zweistufige Bio-Kontrollsystem und setzt einen wichtigen Impuls für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung. Würden die Pläne Gesetzeskraft erlangen, wäre das ein gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland.“ Auf die Kritik, die der BÖLW an dem im November 2020 von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf übte, wurde im Bundesrat reagiert.

Mehr Bio in Kantinen

„So ist nun das Verhältnis zwischen den privaten Öko-Kontrollstellen und den Öko-Kontrollbehörden der Bundesländer klarer geregelt. Die Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gebündelt,“ erklärt das Branchenblatt BioHandel und erläutert: „Das Landwirtschaftsministerium wird ermächtigt, einen bundesweit einheitlichen Katalog von Maßnahmen festzulegen, die bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen anzuwenden sind. Auch darf das Ministerium künftig in einer Verordnung die Zertifizierung von Kantinen und Gastronomie flexibel und praxisgerecht regeln.“ Konkret bedeutet das: Zukünftig kommt jetzt auch in Kantinen mehr Bio auf den Teller.

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