Das neue Ökolandbaugesetz (ÖLG) wurde letzte Woche auch vom Bundesrat angenommen. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bewertet das jetzt vorliegende Gesetz als „gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland“. Laut Röhrig sind besonders die neuen, innovativen Ansätze für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung ein echter Meilenstein. Das zweistufige Kontrollsystem steht jetzt auf einer klarer ausformulierten Rechtsgrundlage, mit einer klaren Rahmensetzung zu Zuständigkeiten von staatlichen Kontrollbehörden und privaten Kontrollstellen.

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Das sorgt auch für mehr Glaubwürdigkeit von Bio-Produkten und für Bio-Betriebe, die auch künftig im Rahmen der Kontrolle nach der EU-Öko-Verordnung auch andere freiwillige staatliche oder private Standards kontrollieren lassen können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernimmt künftig auch die jährliche Auditierung der Kontrollstellen. Das bedeutet, dass deren Zulassung und Überwachung künftig aus einer Hand über die Bundesbehörde erfolgt. Das ÖLG regelt die Bio-Kontrolle in Deutschland und legt auch nationale Regeln für die Außer-Haus-Verpflegung fest. Zu den Regelungen gehört auch, wie Unternehmen bestraft werden, wenn sie gegen Bio-Recht verstoßen. Ende 2020 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Entwurf zur Überarbeitung des ÖLG vorgelegt, der in diesem Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der BÖLW hatte sich dafür eingesetzt, dass das ÖLG das bewährte Bio-Kontrollsystem stärkt, keine unsinnigen bürokratischen Lasten für die Rechtsunterworfenen aufbaut und mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung ermöglicht. Diesen Forderungen werden mit dem neuen Gesetz nun Rechnung getragen.

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