Plastikgeschirr

EU-Verbot für Einweg-Plastik

Viele Einwegplastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“ aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Das Gleiche gilt für…