Gute Nachrichten für Bienen und andere Insekten: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Zuckerindustrie auf eine erneute Notfallzulassung für das Neonicotinoid Thiamethoxam abgelehnt.

So sollte das EU-weit geltende Verbot des Insektengifts umgangen werden. Doch Neonicotinoide wie Thiamethoxam bedrohen die biologische Vielfalt und gelten als hoch bienengefährlich.
2021 landete das Gift so auf deutschen Äckern mit einer Gesamtfläche von 126.900 ha.
Untersuchungen von Imker*innen belegen: Neonicotinoid verbreitet sich trotz aller vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen unkontrolliert in der Umgebung der Zuckerrüben-Äcker. Das Gift wurde in hohen Konzentrationen auf benachbarten Feldern und nahe angrenzender Gewässer nachgewiesen.
Pestizid-Verbote müssen konsequent umgesetzt werden, um die Natur zu schützen.

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