Kasse

Aktuelles aus der Branche

Seit Anfang Oktober 2020 gilt die neue Kassensicherungsverordnung, die auch Ihre Kassen betrifft.

Alle Kassensysteme müssen außer der Bon-Belegpflicht folgende Vorgaben erfüllen:
Artikelgenaue Datenerfassung
Einzelpositionen sollten jederzeit eindeutig zu erkennen sein. Sammeltasten sollten durch konkrete Artikeltasten ersetzt werden.
Vergeben Sie lückenlos PLU-Nummern, Z.B. für alle Brote und Käse
Achten Sie vor allem auch an der Bedientheke auf artikelgenaue Erfassung
Retouren sollten nicht über Summentasten sondern stets artikelgenau erfasst werden
Auch weitergeleitete Waagenbons sollten artikelgenau aufgelöst werden.
Kassendatenarchivierung
Alle verkauften Artikel müssen in elektronischen Aufzeichnungssystemen erfasst werden. Überprüfen Sie Ihre Back-up Routinen.