Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt demnächst in Kraft. In dieser werden auch neue Beschränkungen für den Einsatz von Glyphosat geregelt werden. Viel wurde berichtet über ein bevorstehendes Glyphosatverbot für den Einsatz durch Privatpersonen und auf öffentlichen Flächen, doch ein Verbot erlassen wurde bislang nicht. Unklar ist auch, ob ein echtes Verbot überhaupt kommen wird, denn in der aktuellen Fassung der Verordnung steht etwas ganz anderes. [show_more color=“#000000” align=“left“ more=weiterlesen… less=…weniger]

Aus dieser ist nämlich klar erkennbar, dass das Verbot von Glyphosat für die Anwendung in Haus- und Kleingärten (also die Anwendung durch Privatleute) und auf öffentlichen Plätzen (etwa Parks oder Spielplätze) nicht für solche Mittel gilt, die bereits eine Zulassung für genau diese Anwendungsbereiche besitzen: Immerhin sind das derzeit 38 verschiedene Mittel, alle beinhalten Glyphosat. Diese Mittel können also noch so lange in Gärten und auf öffentlichen Plätzen gespritzt werden, bis ihre derzeit gültige Genehmigung ausläuft. Von einen „Verbot“ kann daher keine Rede sein.

Das Umweltinstitut München fragte beim Bundeslandwirtschaftsministerium genauer nach, was es mit dem bevorstehenden „Verbot“ auf sich hat. Bis heute hat sich das Ministerium weder auf diese Anfrage noch auf weitere Anfragen über Twitter und per Email geäußert.

„Stattdessen wurde eine Korrektur des dpa-Artikels vorgenommen, dessen Informationen in seiner ursprünglichen Form jedoch vielfach abgedruckt wurden. In der korrigierten Fassung ist zu lesen, dass laut Angabe des Ministeriums Mittel mit bestandskräftiger Zulassung von dem Verbot ausgenommen sind. Die meisten Medien haben bisher ihre Artikel nicht der neueren und korrekteren Form angepasst. Zwar wurde nun scheinbar seitens des Landwirtschaftsministeriums eine Korrektur der ursprünglichen Aussage vorgenommen, doch die Kommunikation rund um das ‚Glyphosat-Verbot‘ war und ist geprägt von Aussagen, die mehr versprechen, als es die Beschlüsse tatsächlich hergeben. Dies kritisierten wir bereits bei der Ankündigung eines angeblichen kompletten Glyphosat-Verbots in Deutschland ab 2024,“ äußert sich das Umweltinstitut auf seiner Website http://www.umweltinstitut.org

Fazit: Ob ein Verbot tatsächlich umgesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar, da die Bundesregierung den Standpunkt vertritt, dass ein Totalverbot nicht möglich ist, solange ein Pestizid-Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt ist. Der Prozess für die Wiederzulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene ist bereits in vollem Gange – mit offenem Ausgang. Sollte es also zu einer Wiedergenehmigung des Ackergifts kommen, wird es sehr wahrscheinlich auch in Deutschland weiter eingesetzt werden.

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