Frösche

Renaturierungsgesetz beschlossen

Mitte Juni 2024 hat die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten – entgegen vieler Widerstände – ein wichtiges Zeichen gesetzt und das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) verabschiedet – auch wenn der Gesetzestext zuvor entschärft worden war.

Das Renaturierungsgesetz ist Teil des Green Deals, mit dem die EU die Wirtschaft klima­neutral machen will. Es verpflichtet die 27 Mitgliedsstaaten, nationale Ziele für die Wiederherstellung bestimmter Lebensräume und Arten aufzustellen, wodurch bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen renaturiert werden sollen.

Zerstörte Natur soll wieder in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden um so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern. Nur intakte Ökosysteme versorgen uns nachhaltig mit natürlichen Ressourcen. Nur gesunde Böden und die Vielfalt unserer Bestäuber sichern die Nahrungsmittelproduktion und niedrige Lebensmittelpreise. Damit das EU-Renaturierungsgesetz in Deutschland zum Erfolg werden kann, braucht es eine ambitionierte Umsetzung auf nationaler Ebene.