Nicht hinter unserem Rücken – Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!

Bisher dürfen nur zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf den Markt, wenn sie gekennzeichnet und auf ihre Risiken geprüft wurden. So können Verbraucher:innen, Züchter:innen, Bäuerinnen und Bauern und Akteure aus Verarbeitung und Handel selbst entscheiden was sie produzieren oder konsumieren wollen. Doch die europäische Kommission beabsichtigt, die jetzige Gesetzgebung aufzuweichen.